Logistik-Lexikon:
Zollrückvergütung
Die Zollrückvergütung erstattet bereits gezahlte Zölle zurück, wenn importierte Waren später wieder ausgeführt werden (Beispiel: Veredelungsverkehr). So wird nur der Teil versteuert, der im Inland verbleibt oder verbraucht wird. Die Antragstellung ist mit Dokumentations- und Nachweispflichten verbunden.
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