Das Hinweisgebersystem der EPC – Ehrhardt + Partner Consulting GmbH

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regelungen und unserer Verhaltensgrundsätze hat bei der EPC – Ehrhardt + Partner Consulting GmbH (EPC) oberste Priorität.

Der Erfolg unserer Unternehmensgruppe basiert darauf.

Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es für die EPC wichtig, von möglichem Fehlverhalten der eigenen Beschäftigten oder dem von Lieferanten und Dienstleistern zu erfahren und dieses zu unterbinden. Aus diesem Grund unterhalten die Gesellschaften der EPC das „Zentrale Aufklärungsbüro“ sowie ein zentrales vertrauliches Hinweisgebersystem.

Mit diesem Hinweisgebersystem bieten wir zudem die Möglichkeit zur anonymen Abgabe von Hinweisen. Wir versichern, keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonym hinweisgebende Personen zu identifizieren, soweit unser Hinweisgebersystem nicht missbraucht wird.

Die EPC toleriert keine Benachteiligungen von hinweisgebenden Personen sowie allen Personen, die zu Untersuchungen bei der EPC beitragen.

Für betroffene Personen gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist.

Dafür notwendige Untersuchungen werden von der EPC mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. In die Untersuchung involvierte Mitarbeiter der EPC werden zur diesbezüglichen Vertraulichkeit gesondert schriftlich verpflichtet.

Die sich im Rahmen einer Untersuchung ergebenden Informationen werden mit absoluter Vertraulichkeit behandelt.

Qualifizierte Mitarbeiter des Zentralen Aufklärungsbüros prüfen alle Hinweise auf Regelverstöße durch Beschäftigte, Lieferanten oder Dienstleister der EPC.

Im ersten Schritt erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, soweit der Hinweis nicht anonym abgegeben wurde. Anschließend bewerten die Mitarbeiter des Zentralen Aufklärungsbüros Ihren Hinweis. Hierfür werden weitere Informationen, insbesondere von der hinweisgebenden Person (soweit nicht anonym), beschafft. Sollte sich anhand der Informationen ein Anfangsverdacht auf einen potenziellen Regelverstoß ergeben, wird eine geeignete Untersuchungseinheit mit der Untersuchung des Falls beauftragt. Auf Basis der hieraus folgenden Untersuchungsergebnisse sprechen die Mitarbeiter des Zentralen Aufklärungsbüros im Fall eines festgestellten Fehlverhaltens eine geeignete Sanktionsempfehlung aus. Informationen über den Bearbeitungsstatus Ihres Hinweises werden Ihnen unverzüglich mitgeteilt. Dabei hängt die Bearbeitungszeit u.a. vom Gegenstand des Hinweises ab.

Kontaktieren Sie uns

Das Hinweisgebersystem der EPC bietet die folgenden Kanäle, um Fehlverhalten von Beschäftigten, Lieferanten und Dienstleistern zu melden.

Damit Ihr Hinweis durch das Zentrale Aufklärungsbüro angemessen bearbeitet und der Sachverhalt entsprechend untersucht werden kann, ist es von großer Bedeutung, dass der Hinweis so konkret und umfangreich wie möglich gegeben wird.

Hierbei ist es hilfreich, wenn Ihr Hinweis die 5 W-Fragen berücksichtigt:

Wer? Wann? Wo? Was? Wie?

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrem Hinweis, dass dieser auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können sollte.

Es hilft uns sehr weiter, wenn Sie für Rückfragen zur Verfügung stehen und uns zu diesem Zweck Ihre Kontaktdaten mitteilen. Dies ist jedoch kein Muss.

Online-Meldekanal

Sie haben die Möglichkeit, über unser internetbasiertes Hinweisgebersystem einen Hinweis an das Zentrale Aufklärungsbüro der EPC zu senden.

Hierbei haben Sie die Möglichkeit, den Hinweis anonym abzugeben.

Möchten Sie dagegen über den Bearbeitungsstand Ihres Hinweises informiert bleiben oder sind Sie bereit, für unsere Rückfragen zur Verfügung zu stehen, so haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kontaktdaten mitzusenden.

Das System ist vertraulich und geschützt.

Zum Online-Meldekanal

E-Mail

Sie erreichen das Zentrale Aufklärungsbüro der EPC auch per E-Mail über die folgende Adresse: moc.gpeobfsctd@eciffonoitacifiralc

Telefonisch

Sie können Meldungen rund um die Uhr über folgende gebührenpflichtige Telefonnummer des Zentralen Aufklärungsbüros der EPC abgeben: +49 6742 8727-3333. Für den Fall, dass Sie außerhalb der Bürozeiten anrufen, können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Sie werden auf Wunsch zurückgerufen.

Post

Sie können uns – auch anonym – per Post einen Hinweis zukommen lassen.

Postanschrift:
Zentrales Aufklärungsbüro:
EPC – Ehrhardt + Partner Consulting GmbH
Alte Römerstraße 3
56154 Boppard-Buchholz
GERMANY

Persönlich

Wünschen Sie ein persönliches Gespräch mit den zur Verschwiegenheit verpflichteten Mitarbeitern unseres Zentralen Aufklärungsbüros, so können Sie einen persönlichen Termin – auch außerhalb unseres Firmengeländes – vereinbaren. Bitte nutzen Sie für die Terminvereinbarung unsere E-Mail-Adresse moc.gpeobfsctd@eciffonoitacifiralc.