Logistik-Lexikon:
Vorratshaltungsgesetz (historisch)
Das Vorratshaltungsgesetz war eine staatliche Regelung, die in Krisenzeiten (Kriegs- oder Notfallvorsorge) bestimmte Bevorratungsmengen vorschrieb. Heute übernehmen teils strategische Reserven (z. B. für Öl, Medizin) diese Funktion. Für private Unternehmen wird Vorratshaltung zunehmend durch Risikomanagement und Just-in-Time-Strategien geprägt.
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