Logistik-Lexikon:
Verpackungsrecht
Das Verpackungsrecht (z. B. das deutsche Verpackungsgesetz) regelt die Anforderungen an Herstellung, Lizensierung, Rücknahme und Verwertung von Verpackungen. Händler und Produzenten müssen sich beim zuständigen Register anmelden und für die Entsorgung ihrer Verpackungen aufkommen. Das Ziel ist eine funktionierende Kreislaufwirtschaft.
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