Logistik-Lexikon:

Unbegleiteter Kombinierter Verkehr

Was versteht man unter unbegleitetem kombiniertem Verkehr?

Beim unbegleiteten Kombinierten Verkehr (UKV) werden nur die Ladeeinheiten (Container, Wechselbrücken) auf Bahn oder Schiff verladen, während das Zugfahrzeug nicht mitfährt. Das reduziert Kosten und ermöglicht eine effizientere Ressourcennutzung. Fahrer und Zugmaschine können andernorts eingesetzt werden.

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