Logistik-Lexikon:
Konsignationsvereinbarung
Eine Konsignationsvereinbarung regelt, dass der Lieferant Ware auf Vorrat beim Kunden lagert, jedoch Eigentümer bleibt. Erst bei Entnahme durch den Kunden wird abgerechnet. Der Kunde profitiert von sofortiger Verfügbarkeit, während der Lieferant das Eigentumsrisiko trägt, jedoch eng in die Supply Chain eingebunden ist.
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