Logistik-Lexikon:
Werkvertrag
Ein Werkvertrag regelt, dass ein Dienstleister für den Auftraggeber ein „Werk“ (z. B. ein fertig kommissioniertes Produktsortiment) herstellt und dafür einen Erfolg schuldet. Im Unterschied zum Dienstvertrag ist das Ergebnis verbindlich vereinbart. In der Logistik kann dies etwa die komplette Abwicklung einer Lager- oder Versandleistung sein.
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