Logistik-Lexikon:
Verpackungsregister
Das Verpackungsregister (in Deutschland die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“) erfasst Unternehmen, die Verkaufs- und Umverpackungen in Verkehr bringen. Diese müssen ihre Mengen melden und entsprechend lizenzieren. Ein Abgleich von Meldedaten und Marktüberwachung dient dazu, „Trittbrettfahrer“ zu identifizieren und faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.
Noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da! Wenn Sie mehr über unsere Strategieberatung, die Optimierung und Planung Ihrer Intralogistik oder der Generalplanung wissen möchten, sprechen Sie uns an! Unsere Logistikexperten helfen Ihnen gerne weiter.